Kosten der Kanzlei für Ihr Recht

Kosten, Dokumenten und Bücher aufeinander gestapelt

Mein größtes Kapital ist
die Zufriedenheit meiner Mandanten

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts verursacht Kosten, die gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) normiert sind.

Gerne beantworte ich Ihnen bereits im Vorfeld Fragen zu den zu erwartenden Kosten und den Möglichkeiten der ggf. bestehenden finanziellen staatlichen (wie Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe) oder privat-wirtschaftlichen Unterstützung (z.B. Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierung).

Die gesetzlichen Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem sog. Gegenstandswert.

Im gerichtlichen Bereich schreibt das RVG eine feste Mindestvergütung für die jeweilige anwaltliche Tätigkeit, die sich wiederum nach Umfang und Bedeutung der Angelegenheit richtet. Das gilt für sämtliche gerichtlichen Angelegenheiten und dem Anwalt ist es nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Vermeidung von schwerwiegenden Nachteilen im gerichtlichen Bereich ausdrücklich untersagt, diese zu unterschreiten. Den ersten groben Überblick über die voraussichtlichen Prozesskosten bieten Ihnen zahlreiche Kostenrechner, wie z.B. https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

Zu beachten ist dabei, dass beim Erfolg, Ihre Verfahrens- und ggf. auch vorgerichtlichen Kosten vom Gegner erstattet werden.

Einen Ausnahmefall bilden die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Hier hat der Gesetzgeber keine Kostenauferlegung auf den Gegner bis zur 2. Instanz vorgesehen.

Im außergerichtlichen Bereich gelten keine zwingenden Vorschriften zum anwaltlichen Honorar. Lediglich die Höchstgrenze für die Erstberatung eines Verbrauchers wurde gesetzlich auf einen Betrag von 190,00 EUR netto bzw. für seine Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens auf einen Betrag von jeweils 250,00 EUR netto festgelegt.

Ich orientiere mich dabei stets an den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen meiner Mandanten. Dies kann auf der Basis von Stundenlohn, Pauschalvergütung oder in bestimmten Fällen als Erfolgshonorar erfolgen. Gerne biete ich Ihnen auch eine dauerhafte Zusammenarbeit zu günstigen Konditionen an.

Den besten Überblick über Ihre voraussichtliche Kostenlast erhalten Sie auf die entsprechende Nachfrage im Einzelfall. Ich freue mich über Ihre Anfrage.

Hier finden Sie mich

Rechtsanwältin Julia Müller
Berliner Straße 2
15566 Schöneiche

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