Schwerpunkte

Arbeitsrecht in Schöneiche bei Berlin

Schublade mit Akten zu Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hierunter fallen etwa das Arbeitszeit-, Bundesurlaubs-, Teilzeit-, Befristungs- und das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ein gesondertes, spezielles Arbeitsgesetz herrscht in Deutschland nicht vor. Tauchen innerhalb dieser Gesetze juristische Fragestellungen bzw. Probleme auf, sollten beide Parteien einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen. Ein Anwalt versteht es, eine optimale Lösung für den betroffenen Mandanten zu erarbeiten. In meiner Kanzlei in Schöneiche, am Rande von Berlin-Köpenick, kümmere ich mich professionell um Ihr Anliegen. Im Folgenden werden Aspekte wie Kündigungen, Abfindungen sowie Abmahnungen näher erläutert.

Benötigen Sie juristische Hilfe in diesem Rechtsgebiet, steht Ihnen Rechtsanwältin Julia Müller in Schöneiche bei Berlin bei Berlin-Köpenick zur Seite – nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Kompass als Grafik für Arbeitsrecht in Berlin Köpenick.jpeg

Wann darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter abmahnen oder kündigen?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben gleichermaßen das Recht, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies geschieht im Regelfall innerhalb einer Kündigung. Damit eine solche rechtskräftig ist, muss diese bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Es ergeben sich verschiedene Kündigungsgründe, die personen-, betriebs- oder verhaltensbedingter Natur sein können. Ebenfalls müssen die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Das Abmahnen gilt als Vorstufe der Kündigung – ersteres muss jedoch gewisse Aspekte beinhalten, um im Falle einer Kündigung auch entsprechend anerkannt zu werden. Treten weitere Fragen zur Abmahnung oder Kündigung auf, empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Fachanwalt aufzusuchen und den entsprechenden Fall innerhalb einer Beratung zu klären. In meiner Kanzlei in Schöneiche bei Berlin berate ich Sie diskret sowie zuverlässig.

Wann hat ein Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch?

Eine Abfindung kann dann fällig werden, wenn etwa ein Tarifvertrag oder ein Sozialplan vorliegt, ein gerichtliches Urteil eine Abfindung verlangt oder ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich zu einer Einigung mittels finanziellen Ausgleichs führt. Grundsätzlich besteht in Deutschland jedoch kein genereller Abfindungsanspruch.

Arbeitsrecht in Berlin Köpenick Brille mit Dokument

Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten mithilfe des deutschen Arbeitsrechts

Arbeitsstreitigkeiten entstehen bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht unterscheidet dabei zwischen kollektiven und individuellen Interessens- und Rechtskonflikten. In Deutschland werden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich über Arbeitsgerichte verhandelt. Kontaktieren Sie mich für eine kompetente Beratung und zuverlässigen Rechtsbeistand gerne in meiner Kanzlei am Rande von Berlin-Köpenick. Arbeitsstreitigkeiten können unter anderem sein:

  • Meinungsverschiedenheiten
  • Lohnforderungen
  • Streiks
  • Verschiedene Verhandlungen

Sprechen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Schöneiche nahe Berlin-Köpenick!

FAQ

Wenn Sie auf Grundlage eines Arbeitsvertrages eine ordentliche Kündigung anstreben, gelten die zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner festgehaltenen Zeiträume. Diese werden entweder im Arbeitsvertrag selbst, in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung oder durch einen für die betreffende Berufsgruppe geltenden Tarifvertrag fixiert. Sind diese nicht näher beziffert oder nicht gesetzeskonform, so finden die im §622 BGB gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen Anwendung. Laut diesen Vorgaben muss die reguläre Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer mindestens vier Wochen betragen und zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen. Die Fristen für Arbeitgeber verlängern sich tendenziell, je länger der betreffende Arbeitnehmer für das Unternehmen gearbeitet hat.

Sind Sie von einer Abmahnung betroffen, ist es nötig, zuerst Ruhe zu bewahren und im Rahmen des Arbeitsrechts angemessen zu reagieren. Dazu gehört, dass Sie sich nicht direkt zu den angeblichen Vorfällen oder Versäumnissen äußern, sondern zuerst einmal Fakten und gegebenenfalls Zeugen sammeln, um eine erklärende Gegendarstellung zu formulieren. Sie sollten sich außerdem beim Betriebsrat über möglichen Beistand informieren. Aufgrund der vielen Unwägbarkeiten, die mit einer Abmahnung einhergehen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ich habe beispielsweise die Möglichkeit, die Abmahnung auf formale Fehler zu prüfen. Bestehen diese oder sind Sie nachweislich im Recht, kann ich Ihnen dabei behilflich sein, die Abmahnung durch eine Klage aus Ihrer Akte zu tilgen.

Eine Abfindung steht Ihnen zu, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag eine diesbezügliche Klausel besteht. Manche Unternehmen sehen auch in ihrem Sozialplan in speziellen Fällen Abfindungen vor. Häufiger besteht ein Anspruch auf eine Abfindung gemäß §113 BetrVG. Diese Klausel findet dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber Änderungen im Betrieb vornimmt, ohne dass ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat vorgenommen wurde und Sie als Arbeitnehmer infolgedessen entlassen werden. Am häufigsten tritt der Fall auf, dass Ihnen der Arbeitgeber gemäß §1a KSchG eine Abfindung im Gegenzug zu einem verfrühten Beenden Ihres Arbeitsverhältnisses anbietet. Schließlich steht Ihnen auch bei einer berechtigten fristlosen Kündigung aufgrund von Vertragsverfehlungen Ihres Arbeitgebers gemäß §628 BGB eine Abfindung zu. Bei Fragen zu Ihrer arbeitsrechtlichen Situation bezüglich möglicher Abfindungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Im Arbeitsrecht gilt eine Kostenregelung gemäß §12a ArbGG. Sie besagt, dass bei einer Klage, etwa vor der ersten Instanz des Arbeitsgerichts, jede Partei die Anwaltskosten selbst tragen muss, egal wer am Ende erfolgreich ist. Diese Regelung soll den Arbeitnehmer davor bewahren, im Fall einer gerichtlichen Niederlage, die teilweise hohen Anwaltskosten des Arbeitgebers tragen zu müssen. In der zweiten Instanz ändert sich diese Regelung. Hier gilt, dass derjenige, der den Rechtsstreit verliert, auch die Kosten des Anwalts der Gegenpartei übernehmen muss. Haben Sie im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese im Normalfall sämtliche anfallenden Kosten.

Prozesskostenhilfe können Sie beantragen, wenn Sie nicht über die nötigen Mittel verfügen, um sich für einen Rechtsstreit einen Anwalt zu nehmen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Antrag an Ihr zuständiges Prozessgericht. In diesem müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen offenlegen, um Ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Des Weiteren müssen Sie alle Angaben und Belege des Rechtsstreits darlegen, damit das Gericht den möglichen Prozessverlauf, dessen Legitimität und Erfolgsaussichten, vor allem bei einer von Ihnen ausgehenden Klage, prüfen kann. Sprechen alle diese Voraussetzungen für Sie, wird das Gericht im Normalfall dem Antrag stattgeben und die Prozesskosten übernehmen.

Die Anzahl Ihrer Urlaubstage wird normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten. Die gesetzliche Grundlage für die Anzahl der Urlaubstage bildet das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Der darin vorgeschriebene Mindesturlaub beträgt für einen Arbeitnehmer mit einer Sechs-Tage-Arbeitswoche 24 Werktage. Nicht mitgezählt werden dabei die unterbrechenden Sonn- und Feiertage. Bei Arbeitnehmern, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, reduziert sich der Mindesturlaub entsprechend der gearbeiteten Wochenarbeitstage. Kann aufgrund unregelmäßiger Arbeitszeiten eine solche Berechnung nicht durchgeführt werden, so wird die Arbeitszeit auf das komplette Jahr verrechnet. Hierbei fallen auf 312 Arbeitstage 24 Urlaubstage.

Gemäß §109 GewO haben Sie als Arbeitnehmer nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses oder als Bilanz während desselben einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses bedarf keiner vorgegebenen Form, muss aber mindestens Angaben über die Dauer und Art Ihres Beschäftigungsverhältnisses machen und Ihre Tätigkeiten beschreiben. Wenn Sie in einer längerfristigen Anstellung gearbeitet haben oder arbeiten, haben Sie des Weiteren Anspruch auf eine schriftliche Bewertung Ihrer Tätigkeiten, Ihres Verhaltens und Ihrer Arbeitsweise. Der Arbeitgeber ist zur Erstellung eines solchen Zeugnisses nur verpflichtet, wenn Sie ihn als festangestellter Arbeitnehmer dazu auffordern. Freie Mitarbeiter haben dagegen keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Bevor Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie dessen Inhalte gründlich überprüfen. Besonderes Augenmerk sollten Sie dabei auf folgende Punkte richten:

  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Höhe und Zusatzvereinbarungen bezüglich des Gehalts
  • Genaues Tätigkeitsfeld
  • Mögliche Arbeitsorte
  • Anzahl der Arbeits- und Überstunden
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Besondere Kündigungsfristen
  • Dauer der Probezeit
  • Erlaubnisse oder Verbote über Nebeneinkünfte
  • Mögliche Geheimhaltungspflichten des Arbeitnehmers

Um vollkommen abgesichert zu sein, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt vorzulegen. Ich prüfe Ihren Vertrag gerne auf versteckte Besonderheiten sowie möglichen Änderungsbedarf.

Hier finden Sie mich

Rechtsanwältin Julia Müller
Berliner Straße 2
15566 Schöneiche

Kontaktieren Sie uns